Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8405
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02 (https://dejure.org/2005,8405)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2005 - 18 A 4656/02 (https://dejure.org/2005,8405)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2005 - 18 A 4656/02 (https://dejure.org/2005,8405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besonderer Ausweisungsschutz Ausweisungsschutz Ermessen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Begründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund einer nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verhängten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanziellen Urteils; Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 K 7638/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Entgegen seiner unter II 1a der Antragsbegründung vertretenen Ansicht stehen weder die sogenannte Stillhalteklausel in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei noch die nahezu wortidentische Bestimmung des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - der seitens des Verwaltungsgerichts durch Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 29. Dezember 1999 - 24 L 3797/99 - in dem angefochtenen Urteil vorgenommenen Anwendung der eine Ausweisung für den Regelfall vorsehenden Vorschriften des § 47 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes - AuslG - auf den hier gegebenen Fall der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund einer nach dem Betäubungsmittelgesetz verhängten vierjährigen Freiheitsstrafe entgegen, so dass es keiner Ermessensentscheidung über die Ausweisung bedarf.

    Soweit der Kläger schließlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sowohl im Hinblick auf die Bestätigung seiner unbefristeten Ausweisung als auch im Hinblick auf die Beurteilung der Wiederholungsgefahr zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides unter Außerachtlassung seiner "hervorragenden Resozialisierung" bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung damit begründen will, dass er sich auf ein Aufenthaltsrecht aus dem ARB 1/80 berufen könne und deshalb die für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern entwickelten Grundsätze auf ihn anwendbar seien, hat er bereits nicht hinreichend dargelegt, dass und aus welchem Grund er sich im grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung - - vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 C 26.02 -, InfAuslR 2004, 379 = NVwZ 2005, 226 - d. h. hier im Hinblick auf § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Zeitpunkt des Ablaufs der Zulassungsantragsbegründungsfrist - auf ein Aufenthaltsrecht aus dem ARB 1/80 berufen kann.

    Einer solchen Darlegung hätte es hier bedurft, weil das Verwaltungsgericht in seinen in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Beschlüssen vom 29. Dezember 1999 und 5. Oktober 2000, a.a.O., das Bestehen eines Aufenthaltsrechts des Klägers aus dem ARB 1/80 nicht bejaht, sondern - unter Hinweis auf Zweifel daran - ausdrücklich offengelassen hat.

    Die Ausführungen des Klägers, er sei als Kleinkind von Gastarbeitern in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, habe nach der Schullaufbahn eine Lehre absolviert und in der Haft studiert, genügen nicht für die Feststellung eines Aufenthaltsrechts aus dem ARB 1/80.

    Unabhängig von der Frage, ob er seine Rechtsstellung aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 durch die seit dem 13. November 1998 andauernde haft- und abschiebungsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verloren hat, fehlt es an seiner Darlegung, zu welchem Aufenthaltszweck er sich auf ein Aufenthaltsrecht beruft.

    Dessen bedarf es aber, weil Art. 7 ARB 1/80 nach der Senatsrechtsprechung - vgl. Senatsurteil vom 15. September 1998 - 18 A 4766/95 - vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. April 2001 - 18 B 204/00 -, NVwZ-RR 2001, 793 = EZAR 029 Nr. 15 und vom 10. Dezember 2004 - 18 B 2599/04 - nur ein Aufenthaltsrecht zu dem Zweck verleiht, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zumindest ernsthaft anzustreben, nicht aber ein Aufenthaltsrecht ohne arbeiten zu wollen.

    Falls er das in der Haft begonnene Studium fortsetzen wollte, könnte dieser Aufenthaltszweck ihm kein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 ARB 1/80 verschaffen.

    Dass Art. 7 ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht nur zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt verleiht, folgt aus der Rechtsprechung des EuGH.

    - Rs. C-467/02 - (Cetinkaya), DVBl. 2005, 103 = NVwZ 2005, 198 - hat der EuGH die Rechte aus Art. 7 ARB 1/80 als Rechte auf Zugang zur und Aufnahme einer Beschäftigung definiert (Rdn. 24, 25) und daraus ein "Aufenthaltsrecht als Folge des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung" hergeleitet (Rdn. 36, vgl. auch Rdn. 31).

    Auch in dieser Entscheidung wird eindeutig klargestellt, dass Art. 7 ARB 1/80 "das Recht vorsieht, in diesem (Mitglieds-)Staat eine Beschäftigung auszuüben" (Rdn. 35), und "die unmittelbare Wirkung dieser Bestimmung bewirkt, ...dass der Betroffene hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten kann (Rdn. 40), wobei es sich um ein "Recht des Betroffenen, eine frei von ihm gewählte Beschäftigung aufzunehmen", handelt (Rdn. 41), zu dessen Ausübung ihm ein Aufenthaltsrecht zu gewähren ist, denn dieses "ist für die Aufnahme und die Ausübung jeder Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unerlässlich" (Rdn. 42, vgl. auch Rdn. 58, 65).

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    So zu einem gleichgelagerten Fall BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 C 21.00 -, BVerwGE 116, 55 = DÖV 2002, 825 = DVBl. 2002, 1209 = EZAR 037 Nr. 4 = InfAuslR 2002, 338.

    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 (259 ff.) und vom 26. Februar 2002, a.a.O., wonach sich weder aus Art. 3 Abs. 3 ENA noch aus Abschnitt III c des gemäß Art. 32 ENA einen Bestandteil des Abkommens bildenden Protokolls zum ENA ein weitergehender Ausweisungsschutz ergibt als aus § 48 Abs. 1 AuslG und aus dem die Prüfung des Vorliegens einer Ausnahme von der Regelausweisung vorsehenden § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - 18 B 204/00

    Nachzug der Kinder türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmestaat; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Dessen bedarf es aber, weil Art. 7 ARB 1/80 nach der Senatsrechtsprechung - vgl. Senatsurteil vom 15. September 1998 - 18 A 4766/95 - vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. April 2001 - 18 B 204/00 -, NVwZ-RR 2001, 793 = EZAR 029 Nr. 15 und vom 10. Dezember 2004 - 18 B 2599/04 - nur ein Aufenthaltsrecht zu dem Zweck verleiht, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zumindest ernsthaft anzustreben, nicht aber ein Aufenthaltsrecht ohne arbeiten zu wollen.

    vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2001, a.a.O..

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Zudem verweist der EuGH auf seine Rechtsprechung in seinem Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - (Ergat), DVBl. 2000, 691 = InfAuslR 2000, 217 = NVwZ 2000, 1277.
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    - Rs. C-467/02 - (Cetinkaya), DVBl. 2005, 103 = NVwZ 2005, 198 - hat der EuGH die Rechte aus Art. 7 ARB 1/80 als Rechte auf Zugang zur und Aufnahme einer Beschäftigung definiert (Rdn. 24, 25) und daraus ein "Aufenthaltsrecht als Folge des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung" hergeleitet (Rdn. 36, vgl. auch Rdn. 31).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 (259 ff.) und vom 26. Februar 2002, a.a.O., wonach sich weder aus Art. 3 Abs. 3 ENA noch aus Abschnitt III c des gemäß Art. 32 ENA einen Bestandteil des Abkommens bildenden Protokolls zum ENA ein weitergehender Ausweisungsschutz ergibt als aus § 48 Abs. 1 AuslG und aus dem die Prüfung des Vorliegens einer Ausnahme von der Regelausweisung vorsehenden § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Soweit der Kläger schließlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sowohl im Hinblick auf die Bestätigung seiner unbefristeten Ausweisung als auch im Hinblick auf die Beurteilung der Wiederholungsgefahr zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides unter Außerachtlassung seiner "hervorragenden Resozialisierung" bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung damit begründen will, dass er sich auf ein Aufenthaltsrecht aus dem ARB 1/80 berufen könne und deshalb die für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern entwickelten Grundsätze auf ihn anwendbar seien, hat er bereits nicht hinreichend dargelegt, dass und aus welchem Grund er sich im grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung - - vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 C 26.02 -, InfAuslR 2004, 379 = NVwZ 2005, 226 - d. h. hier im Hinblick auf § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Zeitpunkt des Ablaufs der Zulassungsantragsbegründungsfrist - auf ein Aufenthaltsrecht aus dem ARB 1/80 berufen kann.
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zwar nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - vgl. EGMR, Urteile vom 17. April 2003 - 52853/99 - (Yilmaz), NJW 2004, 2147 - und vom 22. April 2004 - 42703/98 - (Radovanovic), InfAuslR 2004, 374 - eine Ausweisung unverhältnismäßig sein kann, wenn sie trotz besonderer Umstände des Einzelfalls ohne Befristung verfügt worden ist.
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zwar nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - vgl. EGMR, Urteile vom 17. April 2003 - 52853/99 - (Yilmaz), NJW 2004, 2147 - und vom 22. April 2004 - 42703/98 - (Radovanovic), InfAuslR 2004, 374 - eine Ausweisung unverhältnismäßig sein kann, wenn sie trotz besonderer Umstände des Einzelfalls ohne Befristung verfügt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
    Dies ist auch in der Rechtsprechung des erkennenden Oberverwaltungsgerichts - vgl. den Senatsbeschluss vom 7. August 2001 - 18 A 2065/96 -, im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2001 - 18 B 116/01 -, AuAS 2001, 137 = NVwZ-Beil.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - 18 A 1257/00

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers; Ausweisung aus schwerwiegenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04

    D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 18 B 116/01

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden zum Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 18 A 4766/95

    Aufenthaltsrecht; Bleiberecht; Aufrechterhaltung der familiären

  • FG Hamburg, 30.07.2003 - I 122/02

    Kein Verwertungsverbot, wenn Außenprüfung verfahrensfehlerbehaftet ist

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 19 ZB 20.696 -, juris, Rn. 11; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2005 - 18 A 4656/02 -, juris, Rn. 10.
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

    Aus Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA), dessen Voraussetzungen der Antragsteller auf Grund seines mehr als zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland erfüllt, ergibt sich kein über § 56 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 AufenthG oder über die Grenzen des Art. 14 ARB 1/80 hinausgehender Ausweisungsschutz, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2005 - 18 A 4656/02 - GK- Aufenthaltsrecht, Bd. 5, IX-1 Art. 14 Rn. 37 f.
  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

    Aus Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA), dessen Voraussetzungen der Kläger auf Grund seines mehr als zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland erfüllt, ergibt sich kein über § 56 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 AufenthG oder über die Grenzen des Art. 14 ARB 1/80 hinausgehender Ausweisungsschutz, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2005 - 18 A 4656/02 - GK- Aufenthaltsrecht, Bd. 5, IX-1 Art. 14 Rn. 37 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 18 A 4406/02

    Anhörungsrügengesetz Gegenvorstellung Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dessen bedarf es aber, weil Art. 7 ARB 1/80 nach der Senatsrechtsprechung - vgl. Senatsurteil vom 15. September 1998 - 18 A 4766/95 - vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. April 2001 - 18 B 204/00 -, NVwZ-RR 2001, 793 = EZAR 029 Nr. 15, vom 10. Dezember 2004 - 18 B 2599/04 - und vom 15. März 2005 - 18 A 4656/02 - nur ein Aufenthaltsrecht zu dem Zweck verleiht, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zumindest ernsthaft anzustreben, nicht aber ein Aufenthaltsrecht ohne arbeiten zu wollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht